Die Schadenfeststellung nach einem Verkehrsunfall gehört zu den Standardaufgaben eines Kfz- Sachverständigen.
Grundsätzlich ist es immer zu empfehlen, bei einem Verkehrsunfall einen unabhängigen Kfz-Sachverständigen hinzuzuziehen. Seine weisungsfreie Tätigkeit wird für eine objektive Schadenfeststellung sowohl vom Geschädigten als auch vom regulierungspflichtigen Versicherer benötigt.
Wir bieten Ihnen ein komplettes Schadenmanagement mit System und decken dabei alle Punkte ab, auf die Sie bei Ihrem Gutachten auf keinen Fall verzichten sollten:
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Komplette Aufstellung der Reparatur- und Abwicklungskosten
Wir kalkulieren die Reparaturkosten komplett und berücksichtigen hierbei auch anfallende Verbringungsaufwendungen und Mietgebühren für Richtwinkelsätze.
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Reale Stundenverrechnungssätze
In unseren Gutachten berücksichtigen wir die Ihnen in Rechnung gestellten Stundensätze statt der oft üblichen Einbindung niedrigerer, mittlerer Sätze.
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Restwertermittlung
Bei der Restwertermittlung orientieren wir uns an den allgemeinen Preisvorgaben auf dem regionalen Markt. Dadurch erhalten Sie eine Chance zum Ankauf des Unfallfahrzeugs.
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Beaufschlagung der unverbindlichen Preisempfehlung (UPE)
Ersatzteile unterliegen in Einzelfällen einem UPE-Aufschlag, der unter anderem durch erhöhte Einlagerungskosten zu Gunsten einer kürzeren Lieferzeit begründet wird! Natürlich finden diese Erhöhungen Berücksichtigung in unseren Gutachten.
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Erleichterte Beweisführung
Unsere detaillierte Schadenbeschreibung erleichtert die Beweisführung in einem Gerichtsprozess.
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Merkantile Wertminderung
Es gibt keine Altersbeschränkungen für den durch Unfallreparatur erlittenen Wertverlust. Oft wird für Fahrzeuge mit einem Alter über fünf Jahren keine Wertminderung mehr berücksichtigt. Die für uns selbstverständliche Bestimmung dieses Wertes kann eventuell zu höheren Entschädigungsleistungen führen.
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Unterscheidung von Wiederbeschaffungs-und Reparaturtagen
Mit uns zahlen Sie nicht drauf, denn wir legen die Wiederbeschaffungsdauer in Kalendertagen fest. So ist auch die notwendige Nutzung eines Mietwagens am Wochenende im Gutachten enthalten.