BGH

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BGH, Beschluss, Urteil vom 21.01.2014, AZ: VI ZR 366/13 HintergrundDem Kläger wurde in der Vorinstanz ein Anspruch auf weitere Nutzungsentschädigung mit der Begründung versagt, der bei dem Verkehrsunfall beschädigte VW-Bus diene unmittelbar der Erbringung gewerblicher Leistungen. Hiergegen wendet sich die Revision mit der Argumentation, dass

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