autorechtaktuell.de Newsletter – Neue Verbraucherrechterichtlinie – Achtung neue Informationen und Muster
erneut schlägt der Regelungswahn der Europäischen Kommission zu und beschert uns in Form der EU-Verbraucherrechterichtlinie im Rahmen der Umsetzung dieser Richtlinie in nationales Recht ein völlig überarbeitetes Widerrufsrecht. Das sogenannte Widerrufsrecht ist üblicherweise bekannter unter dem Begriff des Haustürwiderrufsgeschäftes.
Die neue EU-Verbraucherrechterichtlinie ist offenbar im Justizministerium sehr zurückhaltend behandelt worden – mit der Folge, dass nun Vorschriften offenbar mit heißer Nadel gestrickt wurden und ohne ansonsten übliche Übergangsfrist das neue Recht ab dem 13.06.2014 zwingend anzuwenden ist.
Wir empfehlen dringend, anliegende Beiträge zur Kenntnis zu nehmen und fristgerecht umzusetzen. Da die neue Widerrufsbelehrung nicht vor dem 13.06.2014 eingesetzt werden darf, müssen die Änderungen in der Nacht von 12.06.2014 auf den 13.06.2014 umgesetzt werden, wenn man sich keinem Abmahnrisiko aussetzen will.
Bitte beachten Sie in diesem Zusammenhang auch die in den Beiträgen enthaltenen neuen Informationspflichten und Muster.
Anlagen zum Download:
Information für Kfz-Betriebe – Neues Verbraucherrecht ab 13.06.2014
Eine Information der: