6. Juli 2016

LG Berlin, Urteil vom 01.12.2015 AZ: 19 O 17/15 Die Klägerin kaufte am 17.05.2011 von der Beklagten, einem Kfz-Handel, einen BMW X 5; der entsprechende Kaufvertrag wies einen Kilometerstand von 113.748 km aus. Der Beklagte hatte selbst das Fahrzeug am 26.03.2011 mit einem Kilometerstand von

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