7. Mai 2015

AG Gießen, Urteil vom 02.09.2014, AZ: 43 C 272/14 Hintergrund Der Kläger hatte ein Sachverständigengutachten erstellt und eine Schadenhöhe von 958,06 € netto ermittelt. Die beklagte Kfz-Haftpflichtversicherung lehnte die Erstattung der in Höhe von 368,90 € berechneten Sachverständigenkosten mit der Begründung ab, es handele sich

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