6. März 2015
AG Frankfurt/ Main, Urteil vom 30.10.2014, AZ: 31 C 2574/14 (10) Hintergrund Die Parteien streiten u.a. noch um restliche Reparaturkosten. Die Beklagte hatte nicht die im Schadengutachten kalkulierten Netto-Reparaturkosten reguliert, da sie der Auffassung ist, den Kläger auf eine günstigere, freie Fachwerkstatt verweisen zu können.
