3. März 2015

OLG Köln, Urteil vom 07.05.2014, AZ: I-16 U 171/13 Hintergrund Im Rahmen einer Haftpflichtschadenabwicklung, bei der kein Totalschaden eingetreten war, entschied sich der Geschädigte, die Reparaturkosten fiktiv abzurechnen. Nach Ablauf von sechs Monaten veräußerte er das Fahrzeug unrepariert und erwarb ein neues Fahrzeug. Die hierbei

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